Allgemeine Geschäftsbedingungen GENEO BioTechProducts GmbH
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen GENEO BioTechProducts GmbH und seinem unternehmerisch im Sinne des § 14 BGB tätigen Geschäftspartner. Wir verkaufen unsere Produkte und Dienstleistungen ausschließlich an unternehmerisch im Sinne des § 14 BGB tätige Geschäftspartner. Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners gelten nicht, auch wenn GENEO BioTechProducts GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Bestellungen / Auftragserteilung
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Zwischenverkauf ist vorbehalten.
2.2 Der Besteller ist an seine Bestellung 10 Tage nach dessen Eingang bei uns gebunden. Der Kaufvertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder durch Auslieferung zustande.
2.3 Mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
3. Lieferung
3.1 Für die Einhaltung von Lieferterminen /-Fristen haftet GENEO BioTechProducts GmbH nur bei ausdrücklicher Übernahme einer Gewähr und soweit GENEO BioTechProducts GmbH ein Verschulden trifft.
3.2 Es kann zu längeren Lieferzeiten kommen, wenn benötigte Ersatzteile bestellt werden müssen oder die Auftragslage keine schnellere Bearbeitung zulässt.
3.3 Höhere Gewalt, Arbeitskampf oder Naturkatastrophen sowie Betriebs- und Verkehrsstörungen, Versandstörungen oder behördliche Verfügungen befreien GENEO BioTechProducts GmbH für deren Dauer -zzgl. angemessener Anlaufzeit- von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Dies gilt auch im Falle einer mangelnden Selbstbelieferung durch Lieferanten von GENEO BioTechProducts GmbH und im Falle eines Zahlungsrückstands des Bestellers.
3.4 Bei ungewisser, voraussichtlich erheblicher Dauer der Behinderung sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag, ggf. von noch zu erfüllenden Teilen desselben zurückzutreten, und zwar durch schriftliche Erklärung per Einschreiben/Rückschein. Dies gilt auch bei Beschaffungsschwierigkeiten, insbesondere wenn die Ware auf dem Markt nicht mehr zu haben ist oder nur zu für GENEO BioTechProducts GmbH unzumutbaren Bedingungen
3.5 Soll ausnahmsweise eine rechtzeitige Belieferung durch GENEO BioTechProducts GmbH nicht erfolgen, hat der Besteller GENEO BioTechProducts GmbH eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 Tagen zu setzen.
3.6 GENEO BioTechProducts GmbH organisiert den Versand nach seinem Ermessen, ohne die Verantwortung für die kürzeste Fracht zu übernehmen, es sei denn, die Parteien haben eine besondere Art des Versandes vertraglich vereinbart.
3.7 GENEO BioTechProducts GmbH ist zu Teillieferungen und Teilrechnungen berechtigt.
3.8. Sollte sich bereits vor der Auslieferung oder bei der Installation eines Laborgeräts herausstellen, dass das Gerät einen Defekt aufweist, steht es GENEO BioTechProducts GmbH frei, das Gerät wahlweise auf eigene Kosten Instand zu setzen oder vom Verkauf des Gerätes zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden scheiden aus.
4.1 Bei der Beauftragung des Transports durch den Kunden gilt:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden bei Übergabe der Ware vom Auftragnehmer an den Spediteur oder einen sonstigen mit dem Transport beauftragen Dritten über.
4.2 Bei Beauftragung des Transports durch den Auftragnehmer gilt:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden bei Übergabe der Ware an den Kunden durch den Spediteur oder einen sonstigen mit dem Transport beauftragen Dritten über.
5. Zahlung
5.1 Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, werden zu am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen von GENEO BioTechProducts GmbH berechnet. Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus “Lieferpreis ab Werk” zzgl. anfallender Lieferkosten
5.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug fällig, es sei denn, die Parteien haben abweichende Regelungen getroffen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Mahnkosten werden in Höhe von jeweils 2,50 € berechnet, mit Ausnahme der ersten Mahnung. Rechtzeitige Zahlung ist nur erfolgt, wenn GENEO BioTechProducts GmbH über den Betrag am Fälligkeitstag verfügen kann, d. h. wenn das Entgelt auf dem Konto von GENEO BioTechProducts GmbH eingegangen ist.
5.3 Der Geschäftspartner ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, sofern es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche handelt.
6. Beanstandungen
6.1 Es gilt § 377 HGB:
“Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Anlieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung geltend gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.”
Die Anzeige hat schriftlich per E.Mail zu erfolgen.
6.2 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von dritter Seite verändert worden ist.
6.3 GENEO BioTechProducts GmbH ist bei Lieferungen jeglicher Art zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegen Rückgabe des beanstandeten Liefergegenstandes berechtigt.
6.4 Die Ware gilt als vertragsmäßig, wenn sie die im Angebot benannten Eigenschaften ausweist. Für weitere Eigenschaften, insbesondere die Tauglichkeit der Ware zu einem bestimmten nicht vereinbarten Zweck, leistet GENEO BioTechProducts GmbH keine Gewähr.
6.5. Die Rückgabe verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehalts.
6.5. Die Gewährleistung beträgt bei gebrauchten Ware, Demogeräten oder Vorführgeräten 6 Monate, bei Neuware 12 Monate. Im Einzelfall können anderen Fristen oder der Ausschluss der Gewährleistung vereinbart werden..
7. Schadensersatzansprüche
7.1. Schadensersatzansprüche gegenüber GENEO BioTechProducts GmbH sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von GENEO BioTechProducts GmbH oder durch die Verletzung einer für die Vertragserfüllung wesentlichen Pflicht verursacht ist.
7.2.GENEO BioTechProducts GmbH haftet nicht für Schäden, die durch eigenmächtige Eingriffe in die gelieferte Ware oder fehlerhaften Umgang mit der Ware verursacht werden.
7.3. Die von GENEO BioTechProducts GmbH für empfindliche Waren angegebenen Lagertemperaturen müssen eingehalten werden.
8. Eigentumsvorbehalt
GENEO BioTechProducts GmbH behält sich das Eigentum an allen Lieferungen bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Kunde darf die Ware, an der sich GENEO BioTechProducts GmbH das Eigentum vorbehält, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs veräußern, es sei denn, er befindet sich im Zahlungsverzug oder hat die Zahlungen eingestellt.
9. Datenspeicherung
Siehe Datenschutzerklärung.
10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommen vom 11.04.1980 (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.
11. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen von Verträgen oder der AGB berühren die Wirksamkeit der Verträge und der AGB im Übrigen nicht. Eine unwirksame Bestimmung in Verträgen entfällt nicht ersatzlos, sondern gilt je nach Erfordernissen umgedeutet, eingeschränkt oder erweitert oder sinngemäß ergänzt so, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck ganz oder wenigstens teilweise erreicht wird, sofern und soweit dies rechtlich zulässig ist.